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143 Suchergebnisse

  • ...§ 5 NHG-FondsVO Bibliographie Titel Verordnung über den Fonds nach § 11a Abs. 5 Satz 2 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG-FondsVO)Amtliche Abkürzung NHG-FondsVO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 22210 (weggefallen)...

    Rechtsstand: 18.12.2013 | VORIS Nummer: 22210


  • ...Verordnung über die Zuständigkeit der Studentenwerke Bibliographie Titel Verordnung über die Zuständigkeit der StudentenwerkeRedaktionelle Abkürzung StudWZustV,NI Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 22210...

    Rechtsstand: 15.07.2012 | VORIS Nummer: 22210


  • ...§ 2 StudWZustV Bibliographie Titel Verordnung über die Zuständigkeit der Studentenwerke Redaktionelle AbkürzungStudWZustV,NI Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 22210 Die Studentenwerke sind für die Studierenden an einer Hochschule mit Sitz an einem anderen Ort oder an einer Hochschule in nichtstaatlicher Verantwortung wie folgt zuständig:...

    Rechtsstand: 15.07.2012 | VORIS Nummer: 22210


  • ...Verordnung über die Nebentätigkeit des beamteten wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an Hochschulen (Hochschulnebentätigkeitsverordnung - HNtVO) Bibliographie Titel Verordnung über die Nebentätigkeit des beamteten wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an Hochschulen (Hochschulnebentätigkeitsverordnung - HNtVO)...

    Rechtsstand: 27.04.2012 | VORIS Nummer: 22210


  • ...§ 1 HNtVO - Geltungsbereich Bibliographie Titel Verordnung über die Nebentätigkeit des beamteten wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an Hochschulen (Hochschulnebentätigkeitsverordnung - HNtVO)Amtliche Abkürzung HNtVO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 22210 (1) Diese Verordnung gilt für das beamtete wissenschaftliche oder künstlerische Personal nach § 21 Abs. 1 NHG sowie die wissenschaftlich oder künstlerisch tätigen Beamtinnen und Beamten, die in ihrem...

    Rechtsstand: 27.04.2012 | VORIS Nummer: 22210


  • ...§ 2 HNtVO - Abgrenzung von Hauptamt und Nebentätigkeit Bibliographie Titel Verordnung über die Nebentätigkeit des beamteten wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an Hochschulen (Hochschulnebentätigkeitsverordnung - HNtVO)Amtliche Abkürzung HNtVO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 22210 (1) Das Hauptamt des zur selbständigen Forschung berechtigten Personals im Sinne von § 1 Abs. 1 umfasst im Rahmen ihres jeweiligen Fachs die Erstellung von Gutachten einschließlich der hierfür...

    Rechtsstand: 27.04.2012 | VORIS Nummer: 22210


  • ...§ 3 HNtVO - Anzeige von Nebentätigkeiten Bibliographie Titel Verordnung über die Nebentätigkeit des beamteten wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an Hochschulen (Hochschulnebentätigkeitsverordnung - HNtVO)Amtliche Abkürzung HNtVO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 22210 1 Nebentätigkeiten sind der Präsidentin oder dem Präsidenten über die Fakultät im Voraus anzuzeigen, soweit die Anzeigepflicht nicht nach § 72 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) oder § 23...

    Rechtsstand: 27.04.2012 | VORIS Nummer: 22210


  • ...§ 4 HNtVO - Verbot von Nebentätigkeiten Bibliographie Titel Verordnung über die Nebentätigkeit des beamteten wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an Hochschulen (Hochschulnebentätigkeitsverordnung - HNtVO)Amtliche Abkürzung HNtVO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 22210 (1) Eine Nebentätigkeit ist unter den Voraussetzungen des § 73 Abs. 1 Satz 1 und 2 NBG ganz oder teilweise zu untersagen...

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    Rechtsstand: 27.04.2012 | VORIS Nummer: 22210


  • ...§ 5 HNtVO - Vergütung von Nebentätigkeiten Bibliographie Titel Verordnung über die Nebentätigkeit des beamteten wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an Hochschulen (Hochschulnebentätigkeitsverordnung - HNtVO)Amtliche Abkürzung HNtVO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 22210 1 Für die Ausübung einer nebenamtlichen oder -beruflichen richterlichen Tätigkeit darf eine Vergütung im Sinne von § 7 NNVO gewährt werden. 2 Die Zulässigkeit der Vergütung von Nebentätigkeiten richtet...

    Rechtsstand: 27.04.2012 | VORIS Nummer: 22210


  • ...§ 6 HNtVO - Zeitliche Bemessung der Nebentätigkeit Bibliographie Titel Verordnung über die Nebentätigkeit des beamteten wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an Hochschulen (Hochschulnebentätigkeitsverordnung - HNtVO)Amtliche Abkürzung HNtVO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 22210 (1) Für die Bemessung des Höchstumfangs von Nebentätigkeiten nach § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 NBG sind bei einer Lehrtätigkeit für eine Lehrveranstaltungsstunde in der Regel zwei Zeitstunden anzusetzen...

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    Rechtsstand: 27.04.2012 | VORIS Nummer: 22210


  • ...§ 7 HNtVO - Ärztliche, zahnärztliche und psychologische Nebentätigkeiten in der Krankenversorgung BibliographieTitel Verordnung über die Nebentätigkeit des beamteten wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an Hochschulen (Hochschulnebentätigkeitsverordnung - HNtVO)...

    Rechtsstand: 27.04.2012 | VORIS Nummer: 22210


  • ...§ 8 HNtVO - Tierärztliche Nebentätigkeit Bibliographie Titel Verordnung über die Nebentätigkeit des beamteten wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an Hochschulen (Hochschulnebentätigkeitsverordnung - HNtVO)Amtliche Abkürzung HNtVO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 22210 1 Bei Leiterinnen und Leitern veterinärmedizinischer Kliniken und klinischer Abteilungen, die im Rahmen einer Nebentätigkeit innerhalb einer Klinik oder klinischen Abteilung aufgrund eines...

    Rechtsstand: 27.04.2012 | VORIS Nummer: 22210