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  • ...§ 5 NESG - Betriebsgenehmigung Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über Eisenbahnen und Seilbahnen (NESG)Amtliche Abkürzung NESG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 94000 (1) Der Betrieb einer Eisenbahninfrastruktur des nichtöffentlichen Verkehrs bedarf einer Genehmigung...

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    Rechtsstand: 31.12.2004 | VORIS Nummer: 94000


  • ...§ 24 NESG - Anerkannte Bewertungsstellen Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über Eisenbahnen und Seilbahnen (NESG)Amtliche Abkürzung NESG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 94000 (1) Das Fachministerium bestimmt die Stellen mit Sitz in Niedersachsen, die berechtigt sind, Konformitätsbewertungsverfahren für Sicherheitsbauteile und EG-Prüfungen für Teilsysteme durchzuführen (anerkannte...

    Rechtsstand: 31.12.2004 | VORIS Nummer: 94000


  • ...§ 16 NESG - Aufnahme des Betriebes Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über Eisenbahnen und Seilbahnen (NESG)Amtliche Abkürzung NESG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 94000 (1) Der Betrieb einer Seilbahn darf erst nach Zustimmung der Aufsichtsbehörde aufgenommen werden. Die Zustimmung wird erteilt, wenn...

    Rechtsstand: 31.12.2004 | VORIS Nummer: 94000


  • ...§ 9 NESG - Aufgaben und Befugnisse der Aufsichtsbehörde Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über Eisenbahnen und Seilbahnen (NESG)Amtliche Abkürzung NESG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 94000 Die Aufsichtsbehörde hat darüber zu wachen, dass die Vorschriften des Ersten Teils dieses Gesetzes und der Verordnungen nach § 26 Abs. 1 eingehalten werden...

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    Rechtsstand: 31.12.2004 | VORIS Nummer: 94000


  • ...§ 14 NESG - Planfeststellung, Plangenehmigung Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über Eisenbahnen und Seilbahnen (NESG)Amtliche Abkürzung NESG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 94000 (1) Der Bau oder die Änderung einer Seilbahn bedarf der Planfeststellung...

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    Rechtsstand: 31.12.2004 | VORIS Nummer: 94000


  • ...§ 7 NESG - Personenbeförderung Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über Eisenbahnen und Seilbahnen (NESG)Amtliche Abkürzung NESG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 94000 Die Beförderung von Personen auf einer nichtöffentlichen Eisenbahninfrastruktur bedarf der Erlaubnis...

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    Rechtsstand: 31.12.2004 | VORIS Nummer: 94000


  • ...§ 26 NESG - Verordnungsermächtigungen Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über Eisenbahnen und Seilbahnen (NESG)Amtliche Abkürzung NESG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 94000 (1) Die Landesregierung wird, soweit nicht § 26 AEG Anwendung findet, ermächtigt, im Rahmen des Anwendungsbereiches des Ersten Teils dieses Gesetzes durch Verordnung zu regeln...

    Rechtsstand: 31.12.2004 | VORIS Nummer: 94000


  • ...§ 18 NESG - Betriebsleitung Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über Eisenbahnen und Seilbahnen (NESG)Amtliche Abkürzung NESG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 94000 (1) Die Betriebsleitung ist für den sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb der Seilbahn und für die Einhaltung der den Betrieb betreffenden Rechtsvorschriften sowie behördlichen und betrieblichen Anordnungen verantwortlich...

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    Rechtsstand: 31.12.2004 | VORIS Nummer: 94000


  • ...§ 2 NESG - Schutz der Eisenbahninfrastruktur Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über Eisenbahnen und Seilbahnen (NESG)Amtliche Abkürzung NESG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 94000 (1) Die Eigentümer und Besitzer eines Grundstücks, das einer Eisenbahninfrastruktureinrichtung benachbart ist, haben zu dulden, dass das Eisenbahninfrastrukturunternehmen auf dem Grundstück Schutzeinrichtungen...

    Rechtsstand: 31.12.2004 | VORIS Nummer: 94000


  • ...§ 19 NESG - Versicherungspflicht Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über Eisenbahnen und Seilbahnen (NESG)Amtliche Abkürzung NESG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 94000 Der Betreiber der Seilbahn muss zur Deckung der Personen-, Sach- und Vermögensschäden, für die er aufgrund des Seilbahnbetriebes einzustehen hat, haftpflichtversichert sein...

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    Rechtsstand: 31.12.2004 | VORIS Nummer: 94000