WGR-RdErl,NI - Waldgenressourcen-Runderlass

Erhaltung von Waldgenressourcen in Niedersachsen

Bibliographie

Titel
Erhaltung von Waldgenressourcen in Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
WGR-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
79100

RdErl. d. ML v. 15.10.2012 - 405-64234/2-27 -

Vom 15. Oktober 2012 (Nds. MBl. S. 944)

- VORIS 79100 -

Bezug:

  1. a)

    RdErl. v. 22.12.2010 (Nds. MBl. 2011 S. 81)
    - VORIS 79100 -

  2. b)

    RdErl. v. 20.3.2007 (Nds. MBl. S. 276)
    - VORIS 79100 -

InhaltsübersichtAbschnitt
Einleitung1
Aufgaben der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt (NW-FVA)2
Erhaltungsmaßnahmen3
In-situ-Maßnahmen3.1
Ex-situ-Maßnahmen3.2
Ausweisungsverfahren4
Auswahl der Objekte4.1
Einschränkungen bei der Ausweisung4.2
Naturschutzgebiete und Nationalparks4.2.1
Naturwälder (NW)4.2.2
Naturwirtschaftswälder (NWW)4.2.3
Abschluss der Außenaufnahmen4.3
Bericht zur Erhaltung forstlicher Genressourcen4.4
Erfolgskontrolle der In-situ-Erhaltung4.5
Aufgaben der NLF und des Niedersächsischen Forstplanungsamtes5
Genetisches Monitoring6
Nachhaltige Nutzung der Waldgenressourcen7
Arten nach dem FoVG7.1
Arten, die nicht dem FoVG unterliegen7.2
Öffentlichkeitsarbeit und Beratung8
Schlussbestimmung9

Abschnitt 1 WGR-RdErl - 1. Einleitung

Bibliographie

Titel
Erhaltung von Waldgenressourcen in Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
WGR-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
79100

Die biologische Vielfalt stellt für die Forstwirtschaft einen wichtigen ökologischen und ökonomischen Wert dar, weil sie die Grundlage sowohl für die Stabilität und Anpassungsfähigkeit als auch für die Leistungsfähigkeit und damit die nachhaltige Produktivität unserer Wälder ist. Die biologische Vielfalt umfasst die Vielfalt an Lebensräumen, die Artenvielfalt und die genetische Vielfalt.

Nach dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 5. Juni 1992 über die biologische Vielfalt vom 30.8.1993 (BGBl. II S. 1741) haben die Länder die Erhaltung der biologischen Vielfalt und deren nachhaltige Nutzung zu sichern.

Um diesen gesetzlichen Forderungen nachhaltig Rechnung zu tragen, ist es erforderlich, die genetische Mannigfaltigkeit unserer Baum- und Straucharten in den Wäldern, aber auch in der freien Landschaft, auf Dauer zu erhalten. Das "Konzept zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung forstlicher Genressourcen in der Bundesrepublik Deutschland" wurde von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Forstliche Genressourcen und Forstsaatgutrecht beschrieben und im "Programm zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung forstlicher Genressourcen in den Trägerländern der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt" umgesetzt. Der vorliegende RdErl. konkretisiert und ergänzt das länderübergreifende Programm und passt es an die spezifischen Gegebenheiten in Niedersachsen an.

Abschnitt 2 WGR-RdErl - 2. Aufgaben der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt (NW-FVA)

Bibliographie

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Erhaltung von Waldgenressourcen in Niedersachsen
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Niedersachsen
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79100

Die NW-FVA - Abteilung Waldgenressourcen - wird mit der Durchführung von Maßnahmen zur Erhaltung der genetischen Vielfalt von Baum- und Straucharten und deren Erfolgskontrolle in Niedersachsen beauftragt. Dazu sind die Inventur von Objekten zur Erhaltung von Waldgenressourcen, die genetische Charakterisierung der gefundenen Objekte, die Planung von Maßnahmen zur Sicherung und Nutzbarmachung und ggf. die Vermehrung der vorhandenen Variation und ein genetisches Monitoring ausgewählter einheimischer oder im Anbau bewährter fremdländischer Baumarten sowie ausgewählter einheimischer Straucharten in allen Waldeigentumsarten notwendig. Dies trifft insbesondere für seltene und bedrohte Arten zu.

Objekte zur Erhaltung von Waldgenressourcen sind vorrangig in den Niedersächsischen Landesforsten, Anstalt öffentlichen Rechts (im Folgenden: NLF), ausgewiesen worden und ggf. weiter auszuweisen. Fehlen dort jedoch geeignete Objekte oder sind sie nicht in ausreichendem Umfang vorhanden, so können auch die anderen Besitzarten mit Einverständnis der Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer unter Beteiligung der jeweils betreuenden Forstorganisation sowie ggf. der unteren Naturschutzbehörden bei der Ausweisung einbezogen werden.

Geeignete Objekte zur Erhaltung von Waldgenressourcen sind einzelne Individuen oder Bestände, deren Erhaltung als Beitrag zur Bewahrung der genetischen Mannigfaltigkeit der jeweiligen Gehölzart notwendig ist. Sie sind in den NLF gemäß den Nummern 2.7 und 2.8 des Bezugserlasses zu b in das Gesamtkonzept des LÖWE-Programms zu integrieren. Den zu bearbeitenden Bereich nimmt die NW-FVA in ihren Jahresarbeitsplan auf.

Abschnitt 3 WGR-RdErl - 3. Erhaltungsmaßnahmen

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Erhaltung von Waldgenressourcen in Niedersachsen
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Niedersachsen
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79100

Die Planung der notwendigen Erhaltungsmaßnahmen erfolgt durch die NW-FVA, aufgeteilt in In-situ-Maßnahmen (Maßnahmen vor Ort) und Ex-situ-Maßnahmen (Maßnahmen an anderem Ort). Art und Umfang notwendiger Erhaltungsmaßnahmen sind durch genetische Untersuchungen abzusichern, soweit nicht schon hinreichende Erkenntnisse über die genetische Variation vorliegen.

Soweit fachlich sinnvoll genießen In-situ-Maßnahmen Vorrang vor Ex-situ-Maßnahmen.

3.1
In-situ-Maßnahmen

In-situ-Maßnahmen werden in den NLF von den jeweiligen Forstämtern umgesetzt. Bei den In-situ-Maßnahmen handelt es sich vor allem um geeignete Bestandesbehandlungsmethoden, Förderung von Naturverjüngung und, soweit Letzteres nicht möglich ist, um künstliche Verjüngung mit bestandeseigenem Vermehrungsgut.

Im Privatwald sind die Maßnahmen als Empfehlungen zur Waldpflege und Walderneuerung im Einvernehmen mit der jeweiligen Waldbesitzerin und dem Waldbesitzer abzustimmen. Sie fallen in deren oder dessen Zuständigkeit.

Ziel der In-situ-Maßnahmen ist die Sicherung der vorhandenen genetischen Information. Dies schließt eine Nutzung der Bestände nach dem Prinzip "Schutz durch Nutzung" ausdrücklich ein.

3.2
Ex-situ-Maßnahmen

Die Ex-situ-Maßnahmen werden von der NW-FVA selbst oder unter deren Federführung durchgeführt. Hierbei handelt es sich vor allem um die Anlage von Erhaltungspflanzungen und Samenplantagen sowie die Gewinnung und Einlagerung von Vermehrungsgut in der Forstgenbank. Ziel der Ex-situ-Maßnahmen ist die Produktion von genetisch diversem, anpassungsfähigem Vermehrungsgut zur Neu-Etablierung sich selbst erhaltender Populationen.

Abschnitt 4 WGR-RdErl - 4. Ausweisungsverfahren

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Niedersachsen
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Die Außenaufnahmen erfolgen durch die NW-FVA in enger Kooperation mit der jeweiligen Waldbesitzerin und dem jeweiligen Waldbesitzer. Die NW-FVA soll durch die Bereitstellung oder Einsichtgewährung benötigter Unterlagen (u. a. Betriebswerke, Standortkartierungswerke, Ergebnisse von Biotopkartierungen) unterstützt werden. Außerhalb der NLF setzt dies das Einverständnis der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer voraus. Die örtlich zuständigen Naturschutzbehörden sollen die NW-FVA bei der Ermittlung geeigneter Objekte, insbesondere von Vorkommen seltener Baum- und Straucharten, unterstützen.

4.1
Auswahl der Objekte

Die Auswahl der Objekte erfolgt durch die NW-FVA im Einvernehmen mit den NLF bzw. den jeweiligen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern unter Beteiligung der jeweils betreuenden Forstorganisation nach den Kriterien des "Konzeptes zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung forstlicher Genressourcen in der Bundesrepublik Deutschland".

Die Auswahl von In-situ-Bestandesobjekten erfolgt in der Regel wegen ihrer Angepasstheit und herausragenden Qualität. Ziel ist es daher, dass die besten Bestandesglieder vor ihrem Aushieb aus dem Bestand ihre genetische Information an die Folgegeneration weitergeben können. Bei ex-situ zu sichernden Erhaltungsobjekten soll der NW-FVA Gelegenheit zur Sicherung der genetischen Information vor einer Maßnahme mit nachteiligen Auswirkungen auf das Bestandesobjekt in-situ gegeben werden.

4.2
Einschränkungen bei der Ausweisung

Die flächigen In-situ-Erhaltungsobjekte (Bestandesobjekte) im Bereich der NLF werden in das Waldschutzgebietskonzept (siehe Bezugserlass zu b) integriert. Das Vorgehen regelt Nummer 2.8 des Bezugserlasses zu b. Bei der Ausweisung von In-situ-Erhaltungsobjekten können sich bei den folgenden Kategorien ggf. Einschränkungen ergeben (siehe Nummern 4.2.1 bis 4.2.3).

Eine Abstimmung mit den nach dem FoVG zur Beerntung zugelassenen Saatguterntebeständen ist anzustreben.

4.2.1
Naturschutzgebiete und Nationalparks

In Naturschutzgebieten und Nationalparks sind Erhaltungsbestände nur dann auszuweisen, wenn die Maßnahmen zu ihrer Erhaltung mit der jeweiligen Schutzgebietsverordnung in Übereinstimmung zu bringen sind.

4.2.2
Naturwälder (NW)

In Naturwäldern können Erhaltungsbestände von Baumarten ausgewiesen werden, wenn sie sich auf dem entsprechenden Standort voraussichtlich auch ohne menschlichen Einfluss behaupten werden.

Die Entnahme von Vermehrungsgut aus solchen Beständen wird durch eine Betriebsanweisung der NLF geregelt.

4.2.3
Naturwirtschaftswälder (NWW)

In Naturwirtschaftswäldern sollten Erhaltungsobjekte von Arten, die nicht zur potenziellen natürlichen Vegetation gehören, nicht ausgewiesen werden.

4.3
Abschluss der Außenaufnahmen

Nach Abschluss der Außenaufnahmen werden der Befund und die geplanten Maßnahmen in Form eines vorläufigen Erhaltungsberichts den NLF, den zuständigen Forstdienststellen und ggf. den Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern schriftlich mitgeteilt.

Strittige Fragen sind ggf. im Rahmen einer Abschlussbesprechung vor Ort zu klären.

Nach Abschluss der Planung ist darauf zu achten, dass keine Maßnahmen mit nachteiligen Beeinträchtigungen von Erhaltungsobjekten bis zur Sicherung ihrer genetischen Information mehr erfolgen.

4.4
Bericht zur Erhaltung forstlicher Genressourcen

Die NW-FVA erstellt einen zusammenfassenden Erhaltungsbericht, der die Gesamtsituation der vorkommenden Baum- und Straucharten in dem untersuchten Bereich beschreibt und als Grundlage für die planerische Umsetzung der Erhaltungsmaßnahmen im Rahmen der Betriebsregelung und des laufenden Betriebes dient.

Der Erhaltungsbericht wird an ML sowie bei Betroffenheit an die NLF, die LWK, die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, die örtlich zuständigen Naturschutzstellen und den NLWKN (Fachbehörde für Naturschutz), bei In-situ-Bestandesobjekten außerhalb der Zuständigkeit der NLF nur mit Einverständnis der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, ausgeliefert.

Die NW-FVA stellt den Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern Informationen über ausgewiesene Erhaltungsobjekte zusätzlich als Karte und als Sachdatensatz im Geografischen Informationssystem (GIS) zur Verfügung.

4.5
Erfolgskontrolle der In-situ-Erhaltung

Im Rahmen ihres Arbeitsplans führt die NW-FVA stichprobenartig genetische Untersuchungen zur Erfolgskontrolle durch und passt ggf. das Netz ausgewählter In-situ-Erhaltungsobjekte an. Hierzu sind geeignete Kriterien und Indikatoren zu entwickeln. Die Änderungen werden von der Forsteinrichtung in die Betriebsregelung eingearbeitet.

Nach Abschluss der Ersterfassung auf den Flächen der NLF erfolgen weitere Aufnahmen nur, soweit dies für einzelne Arten fachlich notwendig ist, im Rahmen des Arbeitsplans der NW-FVA.