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  • ab 01.11.2012 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 WGR-RdErl - 1. Einleitung

Bibliographie

Titel
Erhaltung von Waldgenressourcen in Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
WGR-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
79100

Die biologische Vielfalt stellt für die Forstwirtschaft einen wichtigen ökologischen und ökonomischen Wert dar, weil sie die Grundlage sowohl für die Stabilität und Anpassungsfähigkeit als auch für die Leistungsfähigkeit und damit die nachhaltige Produktivität unserer Wälder ist. Die biologische Vielfalt umfasst die Vielfalt an Lebensräumen, die Artenvielfalt und die genetische Vielfalt.

Nach dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 5. Juni 1992 über die biologische Vielfalt vom 30.8.1993 (BGBl. II S. 1741) haben die Länder die Erhaltung der biologischen Vielfalt und deren nachhaltige Nutzung zu sichern.

Um diesen gesetzlichen Forderungen nachhaltig Rechnung zu tragen, ist es erforderlich, die genetische Mannigfaltigkeit unserer Baum- und Straucharten in den Wäldern, aber auch in der freien Landschaft, auf Dauer zu erhalten. Das "Konzept zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung forstlicher Genressourcen in der Bundesrepublik Deutschland" wurde von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Forstliche Genressourcen und Forstsaatgutrecht beschrieben und im "Programm zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung forstlicher Genressourcen in den Trägerländern der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt" umgesetzt. Der vorliegende RdErl. konkretisiert und ergänzt das länderübergreifende Programm und passt es an die spezifischen Gegebenheiten in Niedersachsen an.