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  • ab 01.11.2012 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 WGR-RdErl - 2. Aufgaben der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt (NW-FVA)

Bibliographie

Titel
Erhaltung von Waldgenressourcen in Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
WGR-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
79100

Die NW-FVA - Abteilung Waldgenressourcen - wird mit der Durchführung von Maßnahmen zur Erhaltung der genetischen Vielfalt von Baum- und Straucharten und deren Erfolgskontrolle in Niedersachsen beauftragt. Dazu sind die Inventur von Objekten zur Erhaltung von Waldgenressourcen, die genetische Charakterisierung der gefundenen Objekte, die Planung von Maßnahmen zur Sicherung und Nutzbarmachung und ggf. die Vermehrung der vorhandenen Variation und ein genetisches Monitoring ausgewählter einheimischer oder im Anbau bewährter fremdländischer Baumarten sowie ausgewählter einheimischer Straucharten in allen Waldeigentumsarten notwendig. Dies trifft insbesondere für seltene und bedrohte Arten zu.

Objekte zur Erhaltung von Waldgenressourcen sind vorrangig in den Niedersächsischen Landesforsten, Anstalt öffentlichen Rechts (im Folgenden: NLF), ausgewiesen worden und ggf. weiter auszuweisen. Fehlen dort jedoch geeignete Objekte oder sind sie nicht in ausreichendem Umfang vorhanden, so können auch die anderen Besitzarten mit Einverständnis der Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer unter Beteiligung der jeweils betreuenden Forstorganisation sowie ggf. der unteren Naturschutzbehörden bei der Ausweisung einbezogen werden.

Geeignete Objekte zur Erhaltung von Waldgenressourcen sind einzelne Individuen oder Bestände, deren Erhaltung als Beitrag zur Bewahrung der genetischen Mannigfaltigkeit der jeweiligen Gehölzart notwendig ist. Sie sind in den NLF gemäß den Nummern 2.7 und 2.8 des Bezugserlasses zu b in das Gesamtkonzept des LÖWE-Programms zu integrieren. Den zu bearbeitenden Bereich nimmt die NW-FVA in ihren Jahresarbeitsplan auf.