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  • ab 01.11.2012 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 WGR-RdErl - 4. Ausweisungsverfahren

Bibliographie

Titel
Erhaltung von Waldgenressourcen in Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
WGR-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
79100

Die Außenaufnahmen erfolgen durch die NW-FVA in enger Kooperation mit der jeweiligen Waldbesitzerin und dem jeweiligen Waldbesitzer. Die NW-FVA soll durch die Bereitstellung oder Einsichtgewährung benötigter Unterlagen (u. a. Betriebswerke, Standortkartierungswerke, Ergebnisse von Biotopkartierungen) unterstützt werden. Außerhalb der NLF setzt dies das Einverständnis der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer voraus. Die örtlich zuständigen Naturschutzbehörden sollen die NW-FVA bei der Ermittlung geeigneter Objekte, insbesondere von Vorkommen seltener Baum- und Straucharten, unterstützen.

4.1
Auswahl der Objekte

Die Auswahl der Objekte erfolgt durch die NW-FVA im Einvernehmen mit den NLF bzw. den jeweiligen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern unter Beteiligung der jeweils betreuenden Forstorganisation nach den Kriterien des "Konzeptes zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung forstlicher Genressourcen in der Bundesrepublik Deutschland".

Die Auswahl von In-situ-Bestandesobjekten erfolgt in der Regel wegen ihrer Angepasstheit und herausragenden Qualität. Ziel ist es daher, dass die besten Bestandesglieder vor ihrem Aushieb aus dem Bestand ihre genetische Information an die Folgegeneration weitergeben können. Bei ex-situ zu sichernden Erhaltungsobjekten soll der NW-FVA Gelegenheit zur Sicherung der genetischen Information vor einer Maßnahme mit nachteiligen Auswirkungen auf das Bestandesobjekt in-situ gegeben werden.

4.2
Einschränkungen bei der Ausweisung

Die flächigen In-situ-Erhaltungsobjekte (Bestandesobjekte) im Bereich der NLF werden in das Waldschutzgebietskonzept (siehe Bezugserlass zu b) integriert. Das Vorgehen regelt Nummer 2.8 des Bezugserlasses zu b. Bei der Ausweisung von In-situ-Erhaltungsobjekten können sich bei den folgenden Kategorien ggf. Einschränkungen ergeben (siehe Nummern 4.2.1 bis 4.2.3).

Eine Abstimmung mit den nach dem FoVG zur Beerntung zugelassenen Saatguterntebeständen ist anzustreben.

4.2.1
Naturschutzgebiete und Nationalparks

In Naturschutzgebieten und Nationalparks sind Erhaltungsbestände nur dann auszuweisen, wenn die Maßnahmen zu ihrer Erhaltung mit der jeweiligen Schutzgebietsverordnung in Übereinstimmung zu bringen sind.

4.2.2
Naturwälder (NW)

In Naturwäldern können Erhaltungsbestände von Baumarten ausgewiesen werden, wenn sie sich auf dem entsprechenden Standort voraussichtlich auch ohne menschlichen Einfluss behaupten werden.

Die Entnahme von Vermehrungsgut aus solchen Beständen wird durch eine Betriebsanweisung der NLF geregelt.

4.2.3
Naturwirtschaftswälder (NWW)

In Naturwirtschaftswäldern sollten Erhaltungsobjekte von Arten, die nicht zur potenziellen natürlichen Vegetation gehören, nicht ausgewiesen werden.

4.3
Abschluss der Außenaufnahmen

Nach Abschluss der Außenaufnahmen werden der Befund und die geplanten Maßnahmen in Form eines vorläufigen Erhaltungsberichts den NLF, den zuständigen Forstdienststellen und ggf. den Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern schriftlich mitgeteilt.

Strittige Fragen sind ggf. im Rahmen einer Abschlussbesprechung vor Ort zu klären.

Nach Abschluss der Planung ist darauf zu achten, dass keine Maßnahmen mit nachteiligen Beeinträchtigungen von Erhaltungsobjekten bis zur Sicherung ihrer genetischen Information mehr erfolgen.

4.4
Bericht zur Erhaltung forstlicher Genressourcen

Die NW-FVA erstellt einen zusammenfassenden Erhaltungsbericht, der die Gesamtsituation der vorkommenden Baum- und Straucharten in dem untersuchten Bereich beschreibt und als Grundlage für die planerische Umsetzung der Erhaltungsmaßnahmen im Rahmen der Betriebsregelung und des laufenden Betriebes dient.

Der Erhaltungsbericht wird an ML sowie bei Betroffenheit an die NLF, die LWK, die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, die örtlich zuständigen Naturschutzstellen und den NLWKN (Fachbehörde für Naturschutz), bei In-situ-Bestandesobjekten außerhalb der Zuständigkeit der NLF nur mit Einverständnis der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, ausgeliefert.

Die NW-FVA stellt den Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern Informationen über ausgewiesene Erhaltungsobjekte zusätzlich als Karte und als Sachdatensatz im Geografischen Informationssystem (GIS) zur Verfügung.

4.5
Erfolgskontrolle der In-situ-Erhaltung

Im Rahmen ihres Arbeitsplans führt die NW-FVA stichprobenartig genetische Untersuchungen zur Erfolgskontrolle durch und passt ggf. das Netz ausgewählter In-situ-Erhaltungsobjekte an. Hierzu sind geeignete Kriterien und Indikatoren zu entwickeln. Die Änderungen werden von der Forsteinrichtung in die Betriebsregelung eingearbeitet.

Nach Abschluss der Ersterfassung auf den Flächen der NLF erfolgen weitere Aufnahmen nur, soweit dies für einzelne Arten fachlich notwendig ist, im Rahmen des Arbeitsplans der NW-FVA.