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  • ab 01.11.2012 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 WGR-RdErl - 3. Erhaltungsmaßnahmen

Bibliographie

Titel
Erhaltung von Waldgenressourcen in Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
WGR-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
79100

Die Planung der notwendigen Erhaltungsmaßnahmen erfolgt durch die NW-FVA, aufgeteilt in In-situ-Maßnahmen (Maßnahmen vor Ort) und Ex-situ-Maßnahmen (Maßnahmen an anderem Ort). Art und Umfang notwendiger Erhaltungsmaßnahmen sind durch genetische Untersuchungen abzusichern, soweit nicht schon hinreichende Erkenntnisse über die genetische Variation vorliegen.

Soweit fachlich sinnvoll genießen In-situ-Maßnahmen Vorrang vor Ex-situ-Maßnahmen.

3.1
In-situ-Maßnahmen

In-situ-Maßnahmen werden in den NLF von den jeweiligen Forstämtern umgesetzt. Bei den In-situ-Maßnahmen handelt es sich vor allem um geeignete Bestandesbehandlungsmethoden, Förderung von Naturverjüngung und, soweit Letzteres nicht möglich ist, um künstliche Verjüngung mit bestandeseigenem Vermehrungsgut.

Im Privatwald sind die Maßnahmen als Empfehlungen zur Waldpflege und Walderneuerung im Einvernehmen mit der jeweiligen Waldbesitzerin und dem Waldbesitzer abzustimmen. Sie fallen in deren oder dessen Zuständigkeit.

Ziel der In-situ-Maßnahmen ist die Sicherung der vorhandenen genetischen Information. Dies schließt eine Nutzung der Bestände nach dem Prinzip "Schutz durch Nutzung" ausdrücklich ein.

3.2
Ex-situ-Maßnahmen

Die Ex-situ-Maßnahmen werden von der NW-FVA selbst oder unter deren Federführung durchgeführt. Hierbei handelt es sich vor allem um die Anlage von Erhaltungspflanzungen und Samenplantagen sowie die Gewinnung und Einlagerung von Vermehrungsgut in der Forstgenbank. Ziel der Ex-situ-Maßnahmen ist die Produktion von genetisch diversem, anpassungsfähigem Vermehrungsgut zur Neu-Etablierung sich selbst erhaltender Populationen.