Verordnung über die Erteilung von Fahrberechtigungen an ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks sowie sonstiger Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes
(Fahrberechtigungsverordnung - FahrBVO)
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Erteilung von Fahrberechtigungen an ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks sowie sonstiger Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes (Fahrberechtigungsverordnung - FahrBVO)
- Amtliche Abkürzung
- FahrBVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21090
Vom 5. Juli 2011 (Nds. GVBl. S. 254 - VORIS 21090 -)
Aufgrund des § 6 Abs. 5 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in der Fassung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2011 (BGBl. I S. 1213), und des Artikels I § 5 des Fünften Gesetzes zur Verwaltungs- und Gebietsreform vom 21. Juni 1972 (Nds. GVBl. S. 309), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 59), wird verordnet:
Redaktionelle Inhaltsübersicht | §§ |
---|---|
Fahrberechtigung | 1 |
Zuständigkeit | 2 |
Übergangsvorschrift | 3 |
Inkrafttreten | 4 |
Inhalt der Einweisung sowie Anforderungen an das für die Einweisung und die Abschlussfahrt genutzte Fahrzeug | Anlage 1 |
Bescheinigung | Anlage 2 |
Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks sowie sonstiger nach § 14 des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes mitwirkender Einheiten und Einrichtungen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 t | Anlage 3 |
Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks sowie sonstiger nach § 14 des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes mitwirkender Einheiten und Einrichtungen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t | Anlage 4 |