HVS-JARL 2020-RdErl,NI - HVS-Jahresabschlussrichtlinie 2020-Runderlass

Automatisiertes Haushaltsvollzugssystem (HVS); Jahresabschlussrichtlinie 2020

Bibliographie

Titel
Automatisiertes Haushaltsvollzugssystem (HVS); Jahresabschlussrichtlinie 2020
Redaktionelle Abkürzung
HVS-JARL 2020-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

RdErl. d. MF v. 23. 9. 2020 - 43 22-04224 (2020) -

Vom 23. September 2020 (Nds. MBl. S. 944)

- VORIS 64100 -

Bezug:

  1. a)

    RdErl. v. 19. 10. 2015 (Nds. MBl. S. 1375)
    - VORIS 64100 -

  2. b)

    RdErl. v. 10. 12. 2019 (Nds. MBl. S. 1825)
    - VORIS 64100 -

Die folgenden überjährig geltenden Hinweise ergänzen jeweils die in den jährlichen Jahresabschlusserlassen getroffenen Regelungen.

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Kassenanordnungen1
Verwahrungen, Vorschüsse und Abschläge2
Zuordnung der Übertragungen, für die im Folgejahr kein Haushaltstitel vorhanden ist3
Übertragung von Kassenresten4
Berichtigung von Titelverwechselungen nach Abschluss der Bücher5
Ausdrucke6
Sonstige Übertragungen7
Schlussbestimmungen8
Anlage

Abschnitt 1 HVS-JARL 2020-RdErl - Kassenanordnungen

Bibliographie

Titel
Automatisiertes Haushaltsvollzugssystem (HVS); Jahresabschlussrichtlinie 2020
Redaktionelle Abkürzung
HVS-JARL 2020-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

Im Interesse einer frühzeitigen Disponierbarkeit von Auszahlungen, insbesondere bei Fälligkeiten zum Jahreswechsel, ist es geboten, Auszahlungsbeträge bereits in zeitnahem Zusammenhang mit der Begründetheit der Zahlungsverpflichtung, z. B. bei Rechnungseingang, anzuordnen. Das Fälligkeitsdatum ist in der elektronischen Auszahlungsanordnung festzulegen und wird bei den von der LHK initiierten Zahlungsläufen berücksichtigt.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 Satz 1 des Runderlasses vom 23. September 2020 (Nds. MBl. S. 944)

Abschnitt 2 HVS-JARL 2020-RdErl - Verwahrungen, Vorschüsse und Abschläge

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Titel
Automatisiertes Haushaltsvollzugssystem (HVS); Jahresabschlussrichtlinie 2020
Redaktionelle Abkürzung
HVS-JARL 2020-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

Der unverzüglichen Abwicklung von Verwahrungen und Vorschüssen kommt wegen der vollständigen Darstellung der Titelergebnisse zum Jahresabschluss (Haushaltsrechnung) große Bedeutung zu. Die unverzügliche Abwicklung der Vorschüsse ist auch wegen möglicher unberechtigter Lastschrifteinzüge und der dafür geltenden Widerspruchsfrist von Bedeutung. Auf die Verantwortlichkeit der Haushaltsführung der oder des Beauftragten für den Haushalt (BfdH) gemäß VV Nr. 3.3.1 zu § 9 LHO wird ausdrücklich hingewiesen.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 Satz 1 des Runderlasses vom 23. September 2020 (Nds. MBl. S. 944)

Abschnitt 3 HVS-JARL 2020-RdErl - Zuordnung der Übertragungen, für die im Folgejahr kein Haushaltstitel vorhanden ist

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Titel
Automatisiertes Haushaltsvollzugssystem (HVS); Jahresabschlussrichtlinie 2020
Redaktionelle Abkürzung
HVS-JARL 2020-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

Sofern bei einem Titel des alten Haushaltsjahres Übertragungen in das neue Haushaltsjahr erforderlich werden, der Titel aber nicht mehr im planmäßigen Bestand des neuen Haushaltsjahres vorhanden ist, werden die Übertragungen auf den Folgetitel, der bei Löschung des Titels im Haushaltsplanungssystem als Folgetitel angegeben wurde, vorgenommen.

Ist kein Folgetitel zu ermitteln (z. B. Erfassungsfehler oder außerplanmäßiger Titel), werden die Übertragungen in dem Kapitel auf den Titel 119 30 (Sonstige Einnahmen) oder 546 30 (Abwicklung offener Posten aus dem Vorjahr) vorgenommen. Ist dieser Titel nicht vorhanden, ist er außerplanmäßig einzurichten. Es wird darauf hingewiesen, dass am Jahresende verbliebene Ausgaben auf diesen Titeln in der Haushaltsrechnung als unzulässige Überschreitung nachzuweisen sind (vgl. auch HFR - Bezugserlass zu b).

Ist der Folgetitel in einem anderen Bereich, erfolgt die Übertragung zunächst auf dem alten Titel und wird im Laufe des Folgejahres im Rahmen der bereichsübergreifenden Umsetzungen durch das MF - Referat 15 - auf den Folgetitel übertragen.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 Satz 1 des Runderlasses vom 23. September 2020 (Nds. MBl. S. 944)

Abschnitt 4 HVS-JARL 2020-RdErl - Übertragung von Kassenresten

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Automatisiertes Haushaltsvollzugssystem (HVS); Jahresabschlussrichtlinie 2020
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Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

Nach Abschluss der Bücher werden unter Berücksichtigung der Kleinbetragsregelung die Kassenreste (Positiv- bzw. Negativsalden zwischen angeordnetem Soll und Kassenist bei Einnahmen und Ausgaben) zentral übertragen.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 Satz 1 des Runderlasses vom 23. September 2020 (Nds. MBl. S. 944)