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  • ab 23.09.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 HVS-JARL 2020-RdErl - Verwahrungen, Vorschüsse und Abschläge

Bibliographie

Titel
Automatisiertes Haushaltsvollzugssystem (HVS); Jahresabschlussrichtlinie 2020
Redaktionelle Abkürzung
HVS-JARL 2020-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

Der unverzüglichen Abwicklung von Verwahrungen und Vorschüssen kommt wegen der vollständigen Darstellung der Titelergebnisse zum Jahresabschluss (Haushaltsrechnung) große Bedeutung zu. Die unverzügliche Abwicklung der Vorschüsse ist auch wegen möglicher unberechtigter Lastschrifteinzüge und der dafür geltenden Widerspruchsfrist von Bedeutung. Auf die Verantwortlichkeit der Haushaltsführung der oder des Beauftragten für den Haushalt (BfdH) gemäß VV Nr. 3.3.1 zu § 9 LHO wird ausdrücklich hingewiesen.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 Satz 1 des Runderlasses vom 23. September 2020 (Nds. MBl. S. 944)