Abschnitt 1 HVS-JARL 2020-RdErl - Kassenanordnungen
Bibliographie
- Titel
- Automatisiertes Haushaltsvollzugssystem (HVS); Jahresabschlussrichtlinie 2020
- Redaktionelle Abkürzung
- HVS-JARL 2020-RdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 64100
Im Interesse einer frühzeitigen Disponierbarkeit von Auszahlungen, insbesondere bei Fälligkeiten zum Jahreswechsel, ist es geboten, Auszahlungsbeträge bereits in zeitnahem Zusammenhang mit der Begründetheit der Zahlungsverpflichtung, z. B. bei Rechnungseingang, anzuordnen. Das Fälligkeitsdatum ist in der elektronischen Auszahlungsanordnung festzulegen und wird bei den von der LHK initiierten Zahlungsläufen berücksichtigt.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 Satz 1 des Runderlasses vom 23. September 2020 (Nds. MBl. S. 944)