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  • ab 23.09.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 HVS-JARL 2020-RdErl - Übertragung von Kassenresten

Bibliographie

Titel
Automatisiertes Haushaltsvollzugssystem (HVS); Jahresabschlussrichtlinie 2020
Redaktionelle Abkürzung
HVS-JARL 2020-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

Nach Abschluss der Bücher werden unter Berücksichtigung der Kleinbetragsregelung die Kassenreste (Positiv- bzw. Negativsalden zwischen angeordnetem Soll und Kassenist bei Einnahmen und Ausgaben) zentral übertragen.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 Satz 1 des Runderlasses vom 23. September 2020 (Nds. MBl. S. 944)