Abschnitt 4 HVS-JARL 2020-RdErl - Übertragung von Kassenresten
Bibliographie
- Titel
- Automatisiertes Haushaltsvollzugssystem (HVS); Jahresabschlussrichtlinie 2020
- Redaktionelle Abkürzung
- HVS-JARL 2020-RdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 64100
Nach Abschluss der Bücher werden unter Berücksichtigung der Kleinbetragsregelung die Kassenreste (Positiv- bzw. Negativsalden zwischen angeordnetem Soll und Kassenist bei Einnahmen und Ausgaben) zentral übertragen.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 Satz 1 des Runderlasses vom 23. September 2020 (Nds. MBl. S. 944)