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  • ab 23.09.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 HVS-JARL 2020-RdErl - Kassenanordnungen

Bibliographie

Titel
Automatisiertes Haushaltsvollzugssystem (HVS); Jahresabschlussrichtlinie 2020
Redaktionelle Abkürzung
HVS-JARL 2020-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

Im Interesse einer frühzeitigen Disponierbarkeit von Auszahlungen, insbesondere bei Fälligkeiten zum Jahreswechsel, ist es geboten, Auszahlungsbeträge bereits in zeitnahem Zusammenhang mit der Begründetheit der Zahlungsverpflichtung, z. B. bei Rechnungseingang, anzuordnen. Das Fälligkeitsdatum ist in der elektronischen Auszahlungsanordnung festzulegen und wird bei den von der LHK initiierten Zahlungsläufen berücksichtigt.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 Satz 1 des Runderlasses vom 23. September 2020 (Nds. MBl. S. 944)