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  • ab 23.09.2020 (aktuelle Fassung)

Anlage HVS-JARL 2020-RdErl

Bibliographie

Titel
Automatisiertes Haushaltsvollzugssystem (HVS); Jahresabschlussrichtlinie 2020
Redaktionelle Abkürzung
HVS-JARL 2020-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100
___________________________
(Dienststelle)
________________
(DSTNR)
___________________
(Ort, Datum)

An

___________________________
(Oberste Landesbehörde)

Änderungsanordnung (JWT) für das Haushaltsjahr 20__ zur Berichtigung von Titelverwechselungen nach Abschluss der Bücher

Bei Kapitel: _____________ Bereich: ______________ Titel: __________________

ist ein Betrag von EUR: ___________ unter dem Kassenzeichen: _____________________

alsEinnahmeAusgabe

unrichtig nachgewiesen worden. Die sachliche Begründung ergibt sich aus der beigefügten Anlage 1). Um diese sachliche Unrichtigkeit zu beseitigen, sind gemäß VV Nr. 2.2 zu § 35 LHO die folgenden Berichtigungsbuchungen (JWT) durchzuführen.

Hinweis: Einnahmen oder Ausgaben, die gemäß § 72 LHO im abgelaufenen Haushaltsjahr bei der richtigen Haushaltsstelle gebucht wurden, dürfen nicht in das neue Haushaltsjahr umgebucht werden. Desgleichen dürfen Einnahmen oder Ausgaben, die im neuen Haushaltsjahr bei der richtigen Haushaltsstelle gebucht wurden, nicht in das abgelaufene Haushaltsjahr umgebucht werden.

HaushaltsjahrMittelbewirtschaftende StelleKapitel, Titel, PrüfzifferBetrag in EUREinnahmeAusgabeKassenzeichen *)
Sachlich richtigSachlich und rechnerisch richtigRechnerisch richtig

Im Auftrage

(BfdH)

_________________________________________________________________

_______________________
(oberste Landesbehörde)
__________________
(Datum)

Aktenzeichen:

Die Voraussetzungen für die o.a. Berichtigungsbuchungen liegen gemäß VV Nr. 2.2 zu § 35 LHO vor.

Sachlich richtig:Erfassung:Freigabe:

Hier nicht abgedruckt.

Wird von oberster Landesbehörde vermerkt.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 Satz 1 des Runderlasses vom 23. September 2020 (Nds. MBl. S. 944)