Abschnitt 2 GewSBLFördErl - Gegenstand der Förderung
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben zur Gewässerschutzberatung in Trinkwassergewinnungsgebieten und in Zielgebieten der EG-Wasserrahmenrichtlinie im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (Gewässerschutzberatung Landbewirtschaftung)
- Redaktionelle Abkürzung
- GewSBLFördErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28200
Gefördert werden Maßnahmen in Form von Informations- und Beratungsleistungen gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft oder des Produktionsgartenbaus, zum Trinkwasserschutz sowie zum Erreichen und zum Erhalt des guten Zustands oder Potenzials von Grundwasser- und Oberflächenwasserkörpern, u. a. auch der Ems, nach der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. 10. 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen im Bereich der Wasserpolitik (ABl. EU Nr. L 327 S. 1), zuletzt geändert durch Richtlinie 2014/101/EU vom 30. 10. 2014 (ABl. EU Nr. L 311 S. 32) (EG-Wasserrahmenrichtlinie - im Folgenden: EG-WRRL -).
Zu diesen Maßnahmen gehören insbesondere
die Beratung der Land- und Forstwirtschaft sowie des Produktionsgartenbaus,
die Erstellung erforderlicher Beratungsgrundlagen wie Planungen und Konzepte,
die Untersuchungen von Böden, Pflanzen und Gewässern, soweit dies als Voraussetzung und Begleitung von Beratung erforderlich ist,
Informationsleistungen im Gewässerschutz und Qualifizierungsleistungen für Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Grundstücken und für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren,
unterstützende Öffentlichkeitsarbeit für Zwecke der Gewässerschutzberatung.
Daneben werden Modell- und Pilotprojekte zur Entwicklung, Demonstration und Erfolgsbewertung gewässerschonender Landbewirtschaftungssysteme oder Maßnahmen gefördert.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 9 des Erlasses i.d.F. vom 14. April 2021 (Nds. MBl. S. 601)