Abschnitt 7 EAJVerwAV - Inkrafttreten
Bibliographie
- Titel
- Elektronische Aktenführung im Niedersächsischen Justizministerium und in seinem Geschäftsbereich in Justizverwaltungsangelegenheiten
- Redaktionelle Abkürzung
- EAJVerwAV,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 31600
7.1
Diese AV tritt am 01.04.2020 in Kraft.
7.2
Ausgenommen sind die Dienststellen, die zum Zeitpunkt von Ziffer 7.1 die elektronische Aktenverwaltung mit dem Produkt VIS-Suite erproben. In diesen Fällen tritt diese AV am Tag nach der Beendigung des Pilotbetriebes in Kraft. Den Zeitpunkt nach Satz 2 legt das Niedersächsische Justizministerium für jede Pilotbehörde durch gesonderten Erlass fest.