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  • ab 01.04.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 EAJVerwAV - Datenschutz und Datensicherheit

Bibliographie

Titel
Elektronische Aktenführung im Niedersächsischen Justizministerium und in seinem Geschäftsbereich in Justizverwaltungsangelegenheiten
Redaktionelle Abkürzung
EAJVerwAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
31600

Das Justizministerium oder die jeweils verantwortliche Stelle ergreifen dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Informationssicherheit und zur Sicherstellung des Datenschutzes nach Maßgabe des Europäischen sowie Bundes- und Landesdatenschutzrechts sowie besonderer Rechtsvorschriften des Bundes oder des Landes, die auf personenbezogene Daten anzuwenden sind.