Abschnitt 5 EAJVerwAV - Datenschutz und Datensicherheit
Bibliographie
- Titel
- Elektronische Aktenführung im Niedersächsischen Justizministerium und in seinem Geschäftsbereich in Justizverwaltungsangelegenheiten
- Redaktionelle Abkürzung
- EAJVerwAV,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 31600
Das Justizministerium oder die jeweils verantwortliche Stelle ergreifen dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Informationssicherheit und zur Sicherstellung des Datenschutzes nach Maßgabe des Europäischen sowie Bundes- und Landesdatenschutzrechts sowie besonderer Rechtsvorschriften des Bundes oder des Landes, die auf personenbezogene Daten anzuwenden sind.