Abschnitt 6 EAJVerwAV - Ersatzmaßnahmen
Bibliographie
- Titel
- Elektronische Aktenführung im Niedersächsischen Justizministerium und in seinem Geschäftsbereich in Justizverwaltungsangelegenheiten
- Redaktionelle Abkürzung
- EAJVerwAV,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 31600
Im Falle anhaltender technischer Störungen beim Betrieb der elektronischen Akte kann das Justizministerium oder eine von ihm bestimmte Stelle für die von den Störungen betroffenen Behörden anordnen, dass eine Ersatzakte in Papierform geführt wird. Diese ist in die elektronische Form zu übertragen, sobald die Störung behoben ist.