Abschnitt 6 RL KoMT-Erl - Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe (Richtlinie Koordinierungsstellen Migration und Teilhabe)
- Redaktionelle Abkürzung
- RL KoMT-Erl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 27400
Die Erreichung des Förderzieles dieser Richtlinie wird nach drei Jahren evaluiert. Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, hieran mitzuwirken und die erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen sowie jährlich einen detaillierten Tätigkeitsbericht, der sich an den wahrzunehmenden Aufgaben nach Nummer 4 orientiert, vorzulegen.
Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8 des Erl. i.d.F. vom 1. Oktober 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 428)