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  • ab 01.01.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 RL KoMT-Erl - Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe (Richtlinie Koordinierungsstellen Migration und Teilhabe)
Redaktionelle Abkürzung
RL KoMT-Erl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
27400

5.1 Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung gewährt.

5.2 Zuwendungsfähig sind die Personalausgaben für eine volle Stelle, die auch von zwei Personen wahrgenommen werden kann, bis zu einer Höhe von 70 000 EUR. Die Höhe der Zuwendung beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Personalausgaben. Dies gilt unabhängig davon, ob die Wahrnehmung der Stelle im Beschäftigten- oder Beamtenverhältnis erfolgt.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8 des Erl. i.d.F. vom 1. Oktober 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 428)