Abschnitt 6 RL FBS-Erl - Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familienbildungsstätten (RL Familienbildungsstätten)
- Redaktionelle Abkürzung
- RL FBS-Erl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21147
Die Familienbildungsstätten haben sich an einer durch die Bewilligungsbehörde vorgegebenen Evaluation zu beteiligen. Dazu sind quantitative und qualitative Daten zu folgenden Bereichen jährlich zum 30.06. zur Verfügung zu stellen:
Zielgruppenerreichung nach Nummer 1.2,
pädagogische Konzeption,
Akzeptanz der Themenbereiche,
Kooperation, Vernetzung und Präsenz vor Ort,
Anzahl der digitalen Veranstaltungen,
Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der Jugendhilfe, Schulen und sonstigen gesellschaftlichen Einrichtungen sowie neuen Kooperationspartnern,
Förderung der Partnerschaftlichkeit; Erhöhung des Anteils der männlichen Teilnehmer,
Öffentlichkeitsarbeit.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des Erl. vom 19. April 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 198)