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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 RL FBS-Erl - Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familienbildungsstätten (RL Familienbildungsstätten)
Redaktionelle Abkürzung
RL FBS-Erl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21147

5.1 Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung gewährt.

5.2 Die Zuwendung für die in Nummer 4.5 Satz 1 genannten pädagogischen Fachkräfte kann bis zur Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Personalausgaben für eine Stelle bis höchstens EntgeltGr. 13 und für eine Stelle bis höchstens EntgeltGr. 12 gewährt werden. Die Gewährung erfolgt auf der Grundlage der vom MF per RdErl. bekannt gegebenen Personalkostensätze in der jeweils gültigen Fassung.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des Erl. vom 19. April 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 198)