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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 RL FBS-Erl - Gegenstand der Förderung

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familienbildungsstätten (RL Familienbildungsstätten)
Redaktionelle Abkürzung
RL FBS-Erl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21147

Die Zuwendung wird zur Deckung von Personalausgaben der hauptberuflichen pädagogischen Fachkräfte der Familienbildungsstätten gewährt, damit durch eine angemessene Personalausstattung eine kontinuierliche und qualifizierte Arbeit i. S. von Nummer 1 sichergestellt ist.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des Erl. vom 19. April 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 198)