Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein über die Finanzierung der Zusammenarbeit und der Förderfonds in der Metropolregion Hamburg
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein über die Finanzierung der Zusammenarbeit und der Förderfonds in der Metropolregion Hamburg
- Redaktionelle Abkürzung
- FöFoStV,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 23100
Vom 1. Dezember 2005 (Nds. GVBl. 2006 S. 66 - VORIS 23100 -) (1)
Zuletzt geändert durch Staatsvertrag vom 20. September 2016 (Nds. GVBl. S. 246; 2017 S. 63) (2)
Red. Anm.: Verkündet durch das Gesetz vom 23. Februar 2006 (Nds. GVBl. S. 66)
Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch den Ersten Bürgermeister, das Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch den Ministerpräsidenten, das Land Niedersachsen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, und das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch den Ministerpräsidenten, schließen vorbehaltlich der Zustimmung ihrer verfassungsmäßig berufenen Organe nachfolgenden Staatsvertrag:
Präambel
(1) Die Förderfonds Hamburg-Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg-Niedersachsen und Hamburg-Schleswig-Holstein sowie die Mittel zur Finanzierung der laufenden Kosten der Zusammenarbeit sind die zentralen Instrumente der Zusammenarbeit der vier Länder zur Unterstützung des gemeinsamen Entwicklungsprozesses in der Metropolregion. Sie sollen hiermit haushaltswirtschaftlich auf ein belastbares Fundament gestellt werden.
(2) Dieser Staatsvertrag soll den mecklenburg-vorpommerschen, niedersächsischen und schleswig-holsteinischen Kommunen zum Zeitpunkt der Übernahme von Mitverantwortung eine verlässliche Größe und den Ländern eine verlässliche Planung für künftige Haushaltsjahre vorgeben.
Redaktionelle Inhaltsübersicht | Artikel |
---|---|
Kooperationsraum | 1 |
Finanzierung der Zusammenarbeit | 2 |
Förderfonds | 3 |
In-Kraft-Treten | 4 |
Vom 1. März 2017 (Nds. GVBl. S. 63)
Aufgrund des Artikels 1 Abs. 3 des Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein zur zweiten Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein über die Finanzierung der Zusammenarbeit und der Förderfonds in der Metropolregion Hamburg vom 22. November 2016 (Nds. GVBl. S. 246) wird bekannt gemacht, dass der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 am 1. März 2017 in Kraft getreten ist.