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  • ab 01.06.2006 (aktuelle Fassung)

Art. 2 FöFoStV - Finanzierung der Zusammenarbeit

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein über die Finanzierung der Zusammenarbeit und der Förderfonds in der Metropolregion Hamburg
Redaktionelle Abkürzung
FöFoStV,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23100

Für die laufenden Kosten der Zusammenarbeit stellen die Länder jährlich je 51.000 EUR zur Verfügung.