Art. 2 FöFoStV - Finanzierung der Zusammenarbeit
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein über die Finanzierung der Zusammenarbeit und der Förderfonds in der Metropolregion Hamburg
- Redaktionelle Abkürzung
- FöFoStV,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 23100
Für die laufenden Kosten der Zusammenarbeit stellen die Länder jährlich je 51.000 EUR zur Verfügung.