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Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein über die Finanzierung der Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg und die Fortführung der Förderfonds

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein über die Finanzierung der Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg und die Fortführung der Förderfonds
Redaktionelle Abkürzung
FöFoStV,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23100

Vom 1. Dezember 2005 (Nds. GVBl. 2006 S. 66 - VORIS 23100 -) (1)

Red. Anm.: Verkündet durch das Gesetz vom 23. Februar 2006 (Nds. GVBl. S. 66)

Die Freie und Hansestadt Hamburg,
vertreten durch den Ersten Bürgermeister,

das Land Niedersachsen,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,

das Land Schleswig-Holstein,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,

schließen vorbehaltlich der Zustimmung ihrer verfassungsmäßig berufenen Organe nachfolgenden Staatsvertrag:




Präambel

(1) Die drei Landesregierungen Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben die früher bilateralen Kooperationen zwischen Hamburg und Niedersachsen sowie zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein zu einer trilateralen Kooperation in der Metropolregion Hamburg zusammengeführt. Dabei wurden in den letzten Jahren sukzessiv Fortschritte erzielt.

(2) Aufgrund des zunehmenden Wettbewerbs deutscher und internationaler Metropolregionen um Investitionen, Wirtschaftsanteile, Arbeitskräfte und Innovationen sind eine Neuausrichtung der Zusammenarbeit und zugleich eine Reorganisation der internen Arbeitsstrukturen erforderlich geworden. Als bedeutende europäische Region steht die Metropolregion Hamburg vor erheblich gestiegenen Anforderungen und muss sich thematisch konzentriert ausrichten sowie organisatorisch schlagkräftig aufstellen, um im Wettbewerb auch weiterhin erfolgreich bestehen zu können.

(3) Die Förderfonds Hamburg-Niedersachsen und Hamburg-Schleswig-Holstein sowie die Mittel zur Finanzierung der laufenden Kosten der Zusammenarbeit sind die zentralen Instrumente der Zusammenarbeit der drei Länder zur Unterstützung des gemeinsamen Entwicklungsprozesses in der Metropolregion. Sie sollen hiermit haushaltswirtschaftlich auf ein belastbares Fundament gestellt werden.

(4) Dieser Staatsvertrag soll den niedersächsischen und schleswig-holsteinischen Kommunen zum Zeitpunkt der Übernahme von Mitverantwortung eine verlässliche Größe und den Ländern eine verlässliche Planung für künftige Haushaltsjahre vorgeben.

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
Kooperationsraum1
Finanzierung der Zusammenarbeit2
Förderfonds3
In-Kraft-Treten4

(1) Red. Anm.:

In Kraft getreten am 1. Juni 2006 (Bek. vom 6. Juni 2006, Nds. GVBl. S. 234).