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Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein über die Finanzierung der Zusammenarbeit und der Förderfonds in der Metropolregion Hamburg

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein über die Finanzierung der Zusammenarbeit und der Förderfonds in der Metropolregion Hamburg
Redaktionelle Abkürzung
FöFoStV,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23100

Vom 1. Dezember 2005 (Nds. GVBl. 2006 S. 66 - VORIS 23100 -) (1)

Geändert durch Staatsvertrag vom 19. Januar 2012 (Nds. GVBl. S. 32, 94) (2)

Red. Anm.: Verkündet durch das Gesetz vom 23. Februar 2006 (Nds. GVBl. S. 66)

Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch den Ersten Bürgermeister, das Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch den Ministerpräsidenten, das Land Niedersachsen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, und das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch den Ministerpräsidenten, schließen vorbehaltlich der Zustimmung ihrer verfassungsmäßig berufenen Organe nachfolgenden Staatsvertrag:




Präambel

(1) Die drei Landesregierungen Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben die früher bilateralen Kooperationen zwischen Hamburg und Niedersachsen sowie zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein zu einer trilateralen Kooperation in der Metropolregion Hamburg zusammengeführt. Dabei wurden in den letzten Jahren sukzessiv Fortschritte erzielt. Durch den Beitritt des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird die trilaterale in eine quadrilaterale Zusammenarbeit überführt.

(2) Aufgrund des zunehmenden Wettbewerbs deutscher und internationaler Metropolregionen um Investitionen, Wirtschaftsanteile, Arbeitskräfte und Innovationen steht die Metropolregion Hamburg als bedeutende europäische Region vor erheblich gestiegenen Anforderungen. Sie muss sich thematisch konzentriert ausrichten sowie ihre Gebietskulisse erweitern, um im Wettbewerb auch weiterhin erfolgreich bestehen zu können.

(3) Die Förderfonds Hamburg-Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg-Niedersachsen, und Hamburg-Schleswig-Holstein sowie die Mittel zur Finanzierung der laufenden Kosten der Zusammenarbeit sind die zentralen Instrumente der Zusammenarbeit der vier Länder zur Unterstützung des gemeinsamen Entwicklungsprozesses in der Metropolregion. Sie sollen hiermit haushaltswirtschaftlich auf ein belastbares Fundament gestellt werden.

(4) Dieser Staatsvertrag soll den niedersächsischen, mecklenburg-vorpommerschen und schleswig-holsteinischen Kommunen zum Zeitpunkt der Übernahme von Mitverantwortung eine verlässliche Größe und den Ländern eine verlässliche Planung für künftige Haushaltsjahre vorgeben.

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
Kooperationsraum1
Finanzierung der Zusammenarbeit2
Förderfonds3
In-Kraft-Treten4

(1) Red. Anm.:

In Kraft getreten am 1. Juni 2006 (Bek. vom 6. Juni 2006, Nds. GVBl. S. 234).

(2) Red. Anm.:

Bekanntmachung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein zur Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein über die Finanzierung der Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg und die Fortführung der Förderfonds

Vom 26. April 2012 (Nds. GVBl. S. 94):

"Aufgrund des Artikels 1 Abs. 3 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein zur Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein über die Finanzierung der Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg und die Fortführung der Förderfonds vom 23. März 2012 (Nds. GVBl. S. 32) wire bekannt gemacht, dass der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Satz 3 am 1. Mai 2012 in Kraft tritt."