Abschnitt 7 FERdErl - Weitere Zuständigkeiten der Zentralen Stelle Organisierte Kriminalität und Korruption
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie für die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei bei Finanzermittlungen im Rahmen des Geldwäschegesetzes
- Redaktionelle Abkürzung
- FERdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21021
Neben den dargestellten Zuständigkeiten hat die Zentrale Stelle Organisierte Kriminalität und Korruption die Aufgabe,
sich an Arbeitsgruppen auf Landes- und Bundesebene zu beteiligen,
bei der Planung und Durchführung von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen zu Finanzermittlungen mitzuwirken,
regelmäßig Veranstaltungen des Erfahrungsaustausches und der Fortbildung über besondere Fragestellungen im Zusammenhang mit Geldwäsche auszurichten.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 9 des RdErl. vom 8. April 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 185)