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  • ab 08.04.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 7 FERdErl - Weitere Zuständigkeiten der Zentralen Stelle Organisierte Kriminalität und Korruption

Bibliographie

Titel
Richtlinie für die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei bei Finanzermittlungen im Rahmen des Geldwäschegesetzes
Redaktionelle Abkürzung
FERdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21021

Neben den dargestellten Zuständigkeiten hat die Zentrale Stelle Organisierte Kriminalität und Korruption die Aufgabe,

  • sich an Arbeitsgruppen auf Landes- und Bundesebene zu beteiligen,

  • bei der Planung und Durchführung von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen zu Finanzermittlungen mitzuwirken,

  • regelmäßig Veranstaltungen des Erfahrungsaustausches und der Fortbildung über besondere Fragestellungen im Zusammenhang mit Geldwäsche auszurichten.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 9 des RdErl. vom 8. April 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 185)