Abschnitt 5 FERdErl - Weitere Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie für die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei bei Finanzermittlungen im Rahmen des Geldwäschegesetzes
- Redaktionelle Abkürzung
- FERdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21021
Die Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei bei Finanzermittlungen im Rahmen des GwG bestimmt sich im Übrigen auch nach den Bezugserlassen zu a und b.
Insbesondere bei Bezügen zu kriminellen Clanstrukturen hat eine direkte Weiterleitung der Verdachtsmeldungen an die jeweiligen Schwerpunktstaatsanwaltschaften zu erfolgen.
Zur Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Geldwäsche fungiert zudem die Zentrale Stelle Organisierte Kriminalität und Korruption nach Maßgabe der Bezugs-AV zu c als landesweite Ansprech- und Unterstützungsstelle für Staatsanwaltschaft und Polizei.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 9 des RdErl. vom 8. April 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 185)