Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 08.04.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 8 FERdErl - Fortbildung/Arbeitstagungen und -besprechungen

Bibliographie

Titel
Richtlinie für die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei bei Finanzermittlungen im Rahmen des Geldwäschegesetzes
Redaktionelle Abkürzung
FERdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21021

Die Fortbildung der mit Finanzermittlungen betrauten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten obliegt der Polizei Niedersachsen.

Der Themenbereich der Finanzermittlungen wird zum Gegenstand von Fortbildungsveranstaltungen für die Angehörigen der Gerichte und Staatsanwaltschaften gemacht.

Das LKA und die Zentrale Stelle Organisierte Kriminalität und Korruption führen praxisorientiert, bedarfsgerecht oder anlassbezogen gemeinsame Arbeitstagungen durch.

Mit Fachkräften der Kreditinstitute und Aufsichtsbehörden über den Nichtfinanzsektor (z. B. Spielbanken, Gewerbetreibende) werden regelmäßig Besprechungen durchgeführt.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 9 des RdErl. vom 8. April 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 185)