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  • ab 02.03.2006 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1.3 JüdZuwAufAnO - 3. Quotenregelung

Bibliographie

Titel
Anordnung gemäß § 23 des Aufenthaltsgesetzes zur Aufnahme und Verteilung jüdischer Zuwanderer und ihrer Familienangehörigen aus der ehemaligen Sowjetunion - mit Ausnahme der baltischen Staaten - ab 1.10.2005 (Neufälle)
Redaktionelle Abkürzung
JüdZuwAufAnO,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
26200

Für die Verteilung der Personen, die ab dem 1.7.2006 mit einer aufgrund eines ab dem 1.10.2005 gestellten Antrags erteilten Aufnahmezusage des BAMF einreisen können (Neufälle), gilt der jeweils für die Verteilung von Asylbewerbern festgelegte Schlüssel. Im Rahmen dieses Schlüssels sollen Verteilungswünsche berücksichtigt werden.