Abschnitt 1.5 JüdZuwAufAnO - 5.
Bibliographie
- Titel
- Anordnung gemäß § 23 des Aufenthaltsgesetzes zur Aufnahme und Verteilung jüdischer Zuwanderer und ihrer Familienangehörigen aus der ehemaligen Sowjetunion - mit Ausnahme der baltischen Staaten - ab 1.10.2005 (Neufälle)
- Redaktionelle Abkürzung
- JüdZuwAufAnO,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 26200
Das Grenzdurchgangslager Friedland ist in Niedersachsen die landesintern zuständige Stelle für die Erteilung der Zustimmung nach Maßgabe der Nummern 4.4 bis 4.4.3 bei einem länderübergreifenden Wohnsitzwechsel mit dem Ziel, in Niedersachsen den Wohnsitz zu nehmen, und für Zustimmungen für Umverteilungsanträge, die vor der Einreise gestellt werden.