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  • ab 02.03.2006 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1.5 JüdZuwAufAnO - 5.

Bibliographie

Titel
Anordnung gemäß § 23 des Aufenthaltsgesetzes zur Aufnahme und Verteilung jüdischer Zuwanderer und ihrer Familienangehörigen aus der ehemaligen Sowjetunion - mit Ausnahme der baltischen Staaten - ab 1.10.2005 (Neufälle)
Redaktionelle Abkürzung
JüdZuwAufAnO,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
26200

Das Grenzdurchgangslager Friedland ist in Niedersachsen die landesintern zuständige Stelle für die Erteilung der Zustimmung nach Maßgabe der Nummern 4.4 bis 4.4.3 bei einem länderübergreifenden Wohnsitzwechsel mit dem Ziel, in Niedersachsen den Wohnsitz zu nehmen, und für Zustimmungen für Umverteilungsanträge, die vor der Einreise gestellt werden.