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Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen

Bibliographie

Titel
Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen
Redaktionelle Abkürzung
WLSPlWRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
93150

RdErl. d. MW v. 20.8.2020 - 43-30056/3310 -

Vom 20. August 2020 (Nds. MBl. S. 1066)

Geändert durch Runderlass vom 22. Juni 2021 (Nds. MBl. S. 1144, 1174)

- VORIS 93150 -

- Im Einvernehmen mit dem MI -

Lautsprecher- oder Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag, zum Niedersächsischen Landtag und zu kommunalen Vertretungen sowie aus Anlass von Direktwahlen nach § 2 Abs. 6 NKWG gehören zum Grundrecht der freien Meinungsäußerung (Artikel 5 GG). Im Hinblick auf dieses Grundrecht und das Parteienprivileg gemäß Artikel 21 Abs. 1 GG verdichtet sich das den zuständigen Behörden zustehende Ermessen für die Erteilung der erforderlichen Ausnahmegenehmigungen und Sondernutzungserlaubnissen in der Wahlkampfschlussphase in der Regel zu einem Anspruch der Wahlvorschlagsträger auf Erteilung der erforderlichen Erlaubnisse.

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Lautsprecherwerbung1
Plakatwerbung2
Straßenrecht3
Abweichende Regelungen zur Wahl zum Deutschen Bundestag am 26.9.20214
Sonstiges Recht5
Schlussbestimmungen6