Abschnitt 4 WLSPlWRdErl - Abweichende Regelung zur Landtagswahl am 9. 10. 2022
Bibliographie
- Titel
- Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen
- Redaktionelle Abkürzung
- WLSPlWRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 93150
Abweichend von Nummer 1 Abs. 3 Satz 1 und Nummer 2.3 wird die dort genannte Frist verlängert und beginnt am 6. 8. 2022.
Zur Entlastung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer wird angeregt, das Aufstellen von Plakattafeln sowie das Anlehnen oder Aufhängen von Plakaten an Masten, Straßenlaternen oder Bäumen im Straßenraum innerhalb der geschlossenen Ortschaften abweichend von der in Nummer 3.1 genannten Frist ebenfalls bereits ab dem 6. 8. 2022 zuzulassen.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 6 des Runderlasses i.d.F. vom 22. Juni 2021 (Nds. MBl. S. 1144, 1174)