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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 SpielStFördErl 2024 - Bewilligungsvoraussetzungen

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Spielstätten der freien professionellen Theater in Niedersachsen (Spielstättenförderung 2024)
Redaktionelle Abkürzung
SpielStFördErl 2024,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22110

4.1 Die Notwendigkeit und der Umfang der Maßnahme muss nachvollziehbar begründet werden. Der nachhaltige Nutzen für die Spielstätte muss deutlich werden.

4.2 Neben den Förderzielen nach Nummer 1.3 muss mit der beantragten Maßnahme auch mindestens eines der folgenden Ziele verfolgt werden:

  • nachhaltige Absicherung des Betriebes der Kultureinrichtung,

  • Barrierefreiheit der Kultureinrichtung,

  • Weiterentwicklung des kulturellen Angebots,

  • Auslösen neuer kultureller Impulse für die Region.

4.3 Der Vorbereitungsstand des Vorhabens und der geplante zeitliche Ablauf der Maßnahme sind zu erläutern.

4.4 Jeder Letztempfänger (Nummer 3.2) darf nur einen Antrag stellen. Ein bereits gefördertes Projekt kann nicht erneut beantragt werden.

4.5 Die Förderung kann mit anderen Landesmitteln sowie Kommunal- und Bundesmitteln kombiniert werden.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 des Erl. vom 16. April 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 173)