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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 7 SpielStFördErl 2024 - Anweisungen zum Verfahren

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Spielstätten der freien professionellen Theater in Niedersachsen (Spielstättenförderung 2024)
Redaktionelle Abkürzung
SpielStFördErl 2024,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22110

7.1 Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Bewilligungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 LHO, soweit nicht in dieser Richtlinie Abweichungen zugelassen worden sind.

7.2 Bewilligungsbehörde ist das MWK.

7.3 Den Antrag auf Förderung stellt der LaFT (Erstempfänger) auf der Grundlage der Anträge der Letztempfänger.

7.4 Der LaFT führt die Förderung nach dieser Richtlinie und auf Grundlage des Bewilligungsbescheides des MWK in eigener Zuständigkeit durch.

7.5 Die für die Antragstellung erforderlichen Informationen und Antragshilfen stehen auf der Internetseite des LaFT sowie des MWK zur Verfügung.

7.6 Der Antrag des LaFT ist mit den Anträgen der Letztempfänger, die bei ihm schriftlich in der Zeit vom 16.04.2024 bis zum 16.05.2024 (Poststempel) eingegangen sein müssen, bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.

Dem Antrag des LaFT sind folgende Unterlagen der Letztempfänger beizufügen:

  • ein Kosten- und Finanzierungsplan, der nach den beantragten Gegenständen der Förderung (Nummer 2) unterteilt ist,

  • eine Projektbeschreibung, in der im Einzelnen auf die beantragten Gegenstände der Förderung nach Nummer 2 sowie die Förderziele nach Nummer 1.3 und das Vorliegen der Bewilligungsvoraussetzungen nach Nummer 4.1 eingegangen wird (maximal acht DIN A4 Seiten),

  • eine Erklärung zur Spielstätten-Eigenschaft nach Nummer 3.3,

  • Dokumentations- und Informationsmaterial über die bisherige künstlerische Arbeit des Spielstätten-Betriebes,

  • einen aktuellen Haushalts- oder Wirtschaftsplan sowie eine Vermögensübersicht oder einen Jahresabschluss (Bilanz und GuV) für das letzte abgelaufene Haushaltsjahr,

  • eine Aufstellung über das ständig beschäftigte künstlerische und sonstige Personal mit Angabe der Beschäftigungsverhältnisse.

7.7 Die Vergabe der Mittel erfolgt auf der Grundlage der Empfehlungen einer Auswahlkommission, die sich aus vier stimmberechtigten, unabhängigen Expertinnen und Experten der freien Theaterszene zusammensetzt. Ein weiteres, stimmberechtigtes Mitglied entsendet das MWK. Die Geschäftsführung des LaFT kann an der Sitzung mit beratender Stimme teilnehmen.

Die Auswahlkommission bezieht die nachfolgenden Kriterien bei der Entscheidung über ihre Empfehlungen ein:

  • die Professionalität der Durchführung der Spielstätte,

  • Strukturstärkung sowie Netzwerkarbeit der Spielstätte,

  • Stärkung der freien Theaterszene,

  • Gastspiele freier Gruppen und Einzelkünstlerinnen und -künstler orientiert an der Honoraruntergrenze (HUG),

  • Koproduktionen mit freien Gruppen und Einzelkünstlerinnen und -künstlern orientiert an der HUG,

  • in der Fläche: Städte und ländliche Räume abdecken (Breite der Wirkungsweise),

  • Vielfalt der Kunst und Vielfalt des Publikums (Diversität),

  • programmatische Weiterentwicklung der Spielstätte und ihrer Produktionsweisen und Organisationsstrukturen,

  • Anbindung an zeitgenössische Diskurse und Ästhetiken (Innovation),

  • Angemessenheit und Plausibilität des Kosten- und Finanzierungsplans.

7.8 Ein Zwischennachweis nach Nummer 6.1 ANBest-P ist nicht zu führen.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 des Erl. vom 16. April 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 173)