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  • ab 14.08.1929 (aktuelle Fassung)

Vertrag des Freistaates Preußen mit dem Heiligen Stuhle

Bibliographie

Titel
Vertrag des Freistaates Preußen mit dem Heiligen Stuhle
Redaktionelle Abkürzung
HeilStuhlVtr,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22300030000000

Vom 14. Juni 1929 (Nds. GVBl. Sb. II S. 392 - VORIS 22300 03 00 00 000 -) (1)

Red. Anm.: Verkündet durch Gesetz vom 3. August 1929

- Italienische Fassung hier nicht wiedergegeben -

Seine Heiligkeit Papst Pius XI. und das Preußische Staatsministerium, die in dem Wunsche einig sind, die Rechtslage der katholischen Kirche in Preußen den veränderten Verhältnissen anzupassen, haben beschlossen, sie in einem förmlichen Vertrag neu und dauernd zu ordnen.

Zu diesem Zwecke haben Seine Heiligkeit zu Ihrem Bevollmächtigten
Seine Exzellenz den Herrn Apostolischen Nuntius in Berlin und Erzbischof von Sardes Dr. Eugen Pacelli

und das Preußische Staatsministerium zu seinen Bevollmächtigten
den Herrn Preußischen Ministerpräsidenten Dr. Otto Braun, den Herrn Preußischen Staatsminister und Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung Professor D. Dr. Carl Heinrich Becker und den Herrn Preußischen Staats- und Finanzminister Dr. Hermann Höpker Aschoff

ernannt, die nach Austausch ihrer für gut und richtig befundenen Vollmachten folgende Bestimmungen vereinbart haben.

(1) Amtl. Anm.:

Vgl. auch Art. 2 des Reichskonkordats vom 20.7.1933 (Nieders. GVBl. Sb. II S. 352).