Art. 7 HeilStuhlVtr
Bibliographie
- Titel
- Vertrag des Freistaates Preußen mit dem Heiligen Stuhle
- Redaktionelle Abkürzung
- HeilStuhlVtr,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22300030000000
Zum Praelatus nullius und zum Koadjutor eines Diözesanbischofs mit dem Rechte der Nachfolge wird der Heilige Stuhl niemand ernennen, ohne vorher durch Anfrage bei der Preußischen Staatsregierung festgestellt zu haben, dass Bedenken politischer Art gegen den Kandidaten nicht bestehen.