Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.06.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 WHWULPrivHErl 2023 - Gegenstand der Leistung

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von finanziellen Hilfen für vom Weihnachts-Hochwasser 2023 geschädigte Privathaushalte in Niedersachsen - Unterstützungsleistungen Wohngebäude, Brücken und Hausrat -
Redaktionelle Abkürzung
WHWULPrivHErl 2023,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
63800

2.1 Die Leistungen dienen der finanziellen Unterstützung von betroffenen Privathaushalten bei

2.1.1
der Instandsetzung oder dem Ersatz von überwiegend zu Wohnzwecken genutzten und in zulässiger Weise errichteten Gebäuden einschließlich der sonstigen baulichen Anlagen, die für die Funktionsfähigkeit des Wohngebäudes erforderlich sind,

2.1.2
der Wiederherstellung von Brücken, die als Zuwegungen zu diesen Gebäuden dienen sowie

2.1.3
der Reparatur oder Wiederbeschaffung von Hausrat in diesen Gebäuden.

2.2 Leistungen werden nur für Maßnahmen gewährt, die nicht über den angemessenen Bedarf hinausgehen.

2.3 Schäden i. S. dieser Richtlinie sind solche durch Hochwasser sowie Schäden durch wild abfließendes Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser (sowohl entlang der Fließgewässer als auch des damit verbundenen Grundwasserkörpers), überlaufende Regenwasser- und Mischkanalisation und die Folgen von Hangrutsch, soweit sie jeweils unmittelbar durch das Hochwasser verursacht sind. Berücksichtigt werden auch unmittelbare Schäden durch Einsatzkräfte und Einsatzfahrzeuge. Nicht berücksichtigt werden Schäden, die wegen Verstoßes gegen Vorschriften zum Schutz vor Hochwassergefahren in festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten eingetreten sind. Dies gilt nicht für bauliche Anlagen, die in zulässiger Weise vor der vorläufigen Sicherung oder der Ausweisung der Überschwemmungsgebietsverordnung errichtet worden sind.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 des Erl. vom 17. Mai 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 250)