Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.06.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 WHWULPrivHErl 2023 - Kumulierung von Leistungen

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von finanziellen Hilfen für vom Weihnachts-Hochwasser 2023 geschädigte Privathaushalte in Niedersachsen - Unterstützungsleistungen Wohngebäude, Brücken und Hausrat -
Redaktionelle Abkürzung
WHWULPrivHErl 2023,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
63800

6.1 Die Kumulierung mit anderen Förderungen, Spenden und sonstigen Leistungen Dritter ist zulässig, sofern die gesamten Zuwendungen und Leistungen die Höhe der entstandenen Schäden nicht überschreiten.

6.2 Für denselben Schaden gewährte Soforthilfen nach dem Bezugserlass sind anzurechnen. Dies gilt auch für gewährte Leistungen des zuständigen Trägers nach dem SGB II oder SGB XII; ggf. sind etwaige Ansprüche gegenüber dem zuständigen Träger an das Land Niedersachsen abzutreten.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 des Erl. vom 17. Mai 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 250)