Abschnitt 1 WHWULPrivHErl 2023 - Leistungszweck, Rechtsgrundlage
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von finanziellen Hilfen für vom Weihnachts-Hochwasser 2023 geschädigte Privathaushalte in Niedersachsen - Unterstützungsleistungen Wohngebäude, Brücken und Hausrat -
- Redaktionelle Abkürzung
- WHWULPrivHErl 2023,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 63800
1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie finanzielle Hilfen als Billigkeitsleistungen i. S. des § 53 LHO für die Beseitigung von Schäden aufgrund des Hochwassers, das sich ab dem 24.12.2023 in Niedersachsen ereignet hat, an betroffene Privathaushalte in den niedersächsischen Teilen der Einzugsgebiete der Gewässer:
Weser (Aller/Leine/Fuhse/Oker) bis zur Landesgrenze Bremen,
Wümme (bis zum Lesumsperrwerk),
Hunte (bis zum Huntesperrwerk),
Soeste,
Ems bis zur Seeschleuse Papenburg,
Vechte,
Sude mit Krainke und Rögnitz,
Seege,
Ilmenau,
Jeetzel,
Elbe bis Einmündung der Oste.
Das Einzugsgebiet umfasst auch die Nebenflüsse der genannten Gewässer.
1.2 Ein Anspruch der Antragstellerin oder des Antragstellers auf Gewährung der Leistung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
1.3 Die Bestimmungen des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes bleiben unberührt.
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 des Erl. vom 17. Mai 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 250)