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  • ab 01.11.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 RL TierSchErl - Gegenstand der Förderung

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von nicht investiven Projekten zur Verbesserung einer tiergerechten Nutztierhaltung (RL Tierschutz)
Redaktionelle Abkürzung
RL TierSchErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78530

Gefördert werden können die zuwendungsfähigen Ausgaben, die der Umsetzung des unter Nummer 1 genannten Zieles dienen, für Projekte zu Wissensaustausch und Informationsmaßnahmen sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Agrar- und Forstsektor.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 7 des Erl. vom 15. Oktober 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 469)