Abschnitt 2 RL TierSchErl - Gegenstand der Förderung
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von nicht investiven Projekten zur Verbesserung einer tiergerechten Nutztierhaltung (RL Tierschutz)
- Redaktionelle Abkürzung
- RL TierSchErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78530
Gefördert werden können die zuwendungsfähigen Ausgaben, die der Umsetzung des unter Nummer 1 genannten Zieles dienen, für Projekte zu Wissensaustausch und Informationsmaßnahmen sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Agrar- und Forstsektor.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 7 des Erl. vom 15. Oktober 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 469)