Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 08.02.1995, Az.: 2 U 221/94
Darlegungslast; Schadensersatzanspruch; PVV; Rücktritt; Vorvertragliche Anzeigepflicht
Bibliographie
- Gericht
- OLG Oldenburg
- Datum
- 08.02.1995
- Aktenzeichen
- 2 U 221/94
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1995, 16519
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGOL:1995:0208.2U221.94.0A
Rechtsgrundlagen
- § 242 BGB
- § 326 BGB
- § 16 VVG
Fundstelle
- VersR 1995, 819-821 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Zu den Anforderungen an die Darlegungslast für einen Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung, wenn der Versicherer objektiv grundlos zurücktritt, der VN sich daraufhin anderweitig zu weniger günstigen Bedingungen versichert und anschließend den Vertrag fristlos kündigt.
2. Ein Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung wegen eines objektiv grundlosen Rücktritts des Versicherers ist nach Treu und Glauben ausgeschlossen, wenn der VN selbst gegen seine vorvertraglichen Anzeigepflichten verstoßen und dadurch den Rücktritt mitveranlaßt hat.