Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 08.02.1995, Az.: 2 U 221/94

Darlegungslast; Schadensersatzanspruch; PVV; Rücktritt; Vorvertragliche Anzeigepflicht

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
08.02.1995
Aktenzeichen
2 U 221/94
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 16519
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1995:0208.2U221.94.0A

Fundstelle

  • VersR 1995, 819-821 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Zu den Anforderungen an die Darlegungslast für einen Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung, wenn der Versicherer objektiv grundlos zurücktritt, der VN sich daraufhin anderweitig zu weniger günstigen Bedingungen versichert und anschließend den Vertrag fristlos kündigt.

2. Ein Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung wegen eines objektiv grundlosen Rücktritts des Versicherers ist nach Treu und Glauben ausgeschlossen, wenn der VN selbst gegen seine vorvertraglichen Anzeigepflichten verstoßen und dadurch den Rücktritt mitveranlaßt hat.