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  • ab 04.08.1982 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 VAFamGDRdErl

Bibliographie

Titel
Durchführung des Versorgungsausgleichs nach §§ 1587 ff. BGB; Auskünfte an Familiengerichte über beamtenrechtliche Versorgungsanwartschaften und -ansprüche
Redaktionelle Abkürzung
VAFamGDRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20442

Vom Versorgungsausgleich erfaßt sind Anwartschaften und Ansprüche aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder einem Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen, aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, aus der betrieblichen Altersversorgung, auf Grund eines zum Zwecke der Versorgung abgeschlossenen Versicherungsvertrages sowie sonstige der Versorgung dienende Renten und ähnliche wiederkehrende Leistungen (§ 1587a BGB).