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  • ab 01.01.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 ZuwRLRückBRdErl - Zuwendungsempfänger

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Beratung zur freiwilligen Rückkehr (Zuwendungsrichtlinie Rückkehrberatung)
Redaktionelle Abkürzung
ZuwRLRückBRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
27100

Zuwendungsempfänger sind gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts (Verbände der freien Wohlfahrtspflege, in der Flüchtlings- und/oder Migrantenhilfe tätige Organisationen oder Vereine sowie andere gemeinnützige Institutionen).

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 des RdErl. vom 10. Oktober 2022 (Nds. MBl. S. 1388)