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  • ab 01.01.2017 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 7 SportMVerlRdErl - Zusammensetzung und Berufung der Jury

Bibliographie

Titel
Richtlinien für die Verleihung der Niedersächsischen Sportmedaille
Redaktionelle Abkürzung
SportMVerlRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
11430

7.1 Die Jury besteht aus acht fachkundigen Personen. Die StK und das für Sport zuständige Ministerium entsenden jeweils ein Jurymitglied. Der Landessportbund entsendet drei Jurymitglieder, jeweils aus unterschiedlichen Institutionen des organisierten Sports. Darüber hinaus beruft die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident ein Jurymitglied aus dem Bereich der Sportwissenschaft sowie zwei Jurymitglieder aus dem Bereich der Medien, jeweils für eine Dauer von drei Jahren. Wiederberufung ist möglich.

7.2 Die Jurymitglieder entscheiden unabhängig und sind nicht an Aufträge und Weisungen gebunden.

7.3 Die Teilnahme der Mitglieder an den Sitzungen der Jury ist ehrenamtlich. Eine Vertretung ist nicht möglich.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 9 des RdErl. i.d.F. vom 11. November 2022 (Nds. MBl. S. 1622)