Abschnitt 4 SportMVerlRdErl - Kategorien
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien für die Verleihung der Niedersächsischen Sportmedaille
- Redaktionelle Abkürzung
- SportMVerlRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 11430
Die Verleihung wird in folgenden Kategorien vorgenommen:
4.1 Kategorie A: Hohe sportliche Leistungen
Bis zu drei Sportmedaillen können für internationale Erfolge von aktiven Sportlerinnen oder Sportlern oder Mannschaften vergeben werden.
Bis zu drei Sportmedaillen können für internationale Erfolge von aktiven Nachwuchssportlerinnen oder Nachwuchssportlern oder Nachwuchsmannschaften vergeben werden.
4.2 Kategorie B: Ehrenamtliches Engagement
Bis zu vier Sportmedaillen können für ehrenamtliches Engagement in niedersächsischen Sportvereinen vergeben werden.
4.3 Kategorie C: Beispielhafte Vereinsarbeit
Bis zu vier Sportmedaillen können für beispielhafte Arbeit in niedersächsischen Sportvereinen vergeben werden.
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 9 des RdErl. i.d.F. vom 11. November 2022 (Nds. MBl. S. 1622)