Abschnitt 5 SportMVerlRdErl - Sonderauszeichnung der Niedersächsischen Ministerpräsidentin oder des Niedersächsischen Ministerpräsidenten
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien für die Verleihung der Niedersächsischen Sportmedaille
- Redaktionelle Abkürzung
- SportMVerlRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 11430
Daneben kann die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident eine Sportmedaille
ohne Juryempfehlung,
außerhalb der Kategorien und
unabhängig vom Vorliegen der in Nummer 3 genannten Voraussetzungen
verleihen.
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 9 des RdErl. i.d.F. vom 11. November 2022 (Nds. MBl. S. 1622)