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  • ab 01.01.2017 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 SportMVerlRdErl - Zielsetzung

Bibliographie

Titel
Richtlinien für die Verleihung der Niedersächsischen Sportmedaille
Redaktionelle Abkürzung
SportMVerlRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
11430

Die Sportmedaille wird für herausragende Verdienste und beispielhafte Initiativen im Bereich des Sports verliehen, die in besonderer Weise die positiven Werte des Sports in der Gesellschaft sichtbar machen. Die Auszeichnung soll dazu anregen, sportliches Engagement weiterzuführen und die Entwicklung des Sports ideenreich zu gestalten.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 9 des RdErl. i.d.F. vom 11. November 2022 (Nds. MBl. S. 1622)